Antragstellung, Bearbeitung und Förderabwicklung

Antragstellung, Bearbeitung und Förderabwicklung

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Wer kann eine Förderung beantragen?
„raus aus Öl und Gas“ für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser richtet sich an folgende Zielgruppen:

• (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigte oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses
Im Rahmen von „raus aus Öl und Gas“ kann pro neuem Heizungssystem nur ein Förderungsantrag gestellt werden.
Somit kann auch in einem Zweifamilienhaus bei Umstieg auf ein neues gemeinsames Heizungssystem nur ein Antrag
auf Förderung gestellt werden. Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten sowie für Reihenhausanlagen, die mit
einem neuen Zentralheizungssystem versorgt werden, gelten besondere Förderungskriterien. Beachten Sie dazu das
Informationsblatt „raus aus Öl und Gas“ für Private – Mehrgeschoßiger Wohnbau und Reihenhausanlagen unter www.raus-aus-öl.at/mgw.

Eine Förderung ist nur für Bestandsgebäude im Inland möglich. Es muss eine überwiegend private Nutzung der
geförderten Heizung gewährleistet sein, d.h., die zu Wohnzwecken dienende Fläche muss mehr als 50 % des
Gesamtgebäudes betragen.

Was wird gefördert?
Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene
Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese
Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung (Hackgut, Scheitholz, Pellets) oder eine Wärmepumpe gefördert.

Im Rahmen von „raus aus Öl und Gas“ werden nur Zentralheizungssysteme gefördert,
die eine wassergeführte Wärmeverteilung aufweisen. Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene
Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Beachten Sie dazu auch das Dokument „Förderungsfähige Kosten“ auf www.raus-aus-öl.at/efh.

Die Heizungsanlage muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden. Anlagen, die in
Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderungsaktion ausgeschlossen.

Unsere Zahlungsmethoden:

- Klarna Sofort Bezahlung
- Klarna Rechnung
- Paypal
- eps-Überweisung
- Kreditkarte (Visa, Mastercard, Maestro, American Express)
- Vorauskasse 
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TM Sanitärmarkt GmbH
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